Befragung zu Folgen der Anspruchsausschlüsse
Das "Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und der Sozialhilfe nach dem SGB XII" trat am 29.12.2016 in Kraft. Die Rechtsänderung sollte nach jahrlanger Diskussion und Rechtsstreitigkeiten abschließend klarstellen, welche Ausländer(innen) und dabei insbesondere welche EUBürger(innen) von Leistungen des SGB II und des SGB XII ausgeschlossen sind.
Der Deutsche Caritasverband hatte sich nicht gegen die Regelung ausgesprochen, allerdings - auch auf Grund erster Problemmeldungen aus der Praxis - die Befürchtung, dass das Fehlen einer allgemeinen Härtefallregelung, einer Grundversorgung bei Schwangerschaft und Geburt sowie bei Krankheit schwere Folgen für die Betroffenen haben kann. Um festzustellen, ob die Anspruchsausschlüsse die befürchteten Folgen haben und ob es sich dabei um strukturbedingte Folgen oder um Einzelfälle handelt, wurden Dienste und Einrichtungen der Caritas befragt, inwieweit sie dazu Erfahrungen haben bzw. konkrete Fälle nennen können. Es handelt sich nicht um eine repräsentative Erhebung, sondern um eine interne Abfrage, die Hinweise auf konkrete Schwierigkeiten geben sollte.