Rechtsdurchsetzung für EU-AusländerInnen
Durch das EU-Ausländersozialleistungsausschlussgesetz sind wieder neue Gesetzesgrundlagen geschaffen worden, die die Arbeit mit dieser Zielgruppe vor neue Herausforderungen stellt. Wir befürchten gleichzeitig, dass sich diese Gesetzesänderungen auf die niedrigschwelligen Einrichtungen und ihre (Über-) Lebenshilfen auswirken könnten.
Als Unterstützung für die Mitarbeitenden verweisen wir auf die Arbeitshilfe von Dr. Tießler-Marenda als Information zum Gesetz vom 22.12.2016 zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und der Sozialhilfe nach dem SGB XII und von Claudius Voigt vom DPWV zum gleichen Thema.