Empfehlungen der KAG W zu Übernachtungsangeboten
Übernachtungsangebote für wohnungslose Menschen unterliegen bestimmen Mindeststandards, die durch die Rechtsprechung festgelegt wurden, wie in einem Gutachten von Herrn Ruder dargestellt wird. Die Kommunen sind jeweils für die Ausgestaltung dieser Unterkünfte verantwortlich.
Die KAG W beschreibt hier weitere Qualitätsstandards, die in diesen Angeboten zur Beseitigung akuter Obdachlosigkeit bei alleinstehenden Personen umgesetzt werden sollen.