Recht auf Unterbringung
Dabei ist es unerheblich, wie lange sich die Betroffenen bereits in der Kommune aufhalten. Regelungen, die eine Mindestaufenthaltsdauer in einer Kommune vorsehen, sind nicht rechtens. In der Praxis erfüllten Kommunen diese Pflichtaufgabe oft nicht oder nur unzureichend. Deswegen hat die BAG W ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Rechtslage nochmals eindeutig darlegt. So wird in dem Gutachten eindeutig festgestellt, dass einem obdachlosen EU-Migranten zwar eine Rückfahrkarte ins Heimatland angeboten werden kann.