Recht auf Wohnen
In einem Parallelbericht des Instituts für Menschenrechte an den UN - Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung wird festgestellt, dass aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte es mit dem menschenrechtlich verbrieften Recht auf Wohnen nicht in Einklang zu bringen ist, Menschen über Jahre zum Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften zu verpflichten und ihnen damit den Zugang zum Wohnungsmarkt zu versperren.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, wie das Recht auf Wohnen, müssen rechtlich und de facto für alle zugänglich sein, insbesondere für die schwächsten Gruppen, ohne dass eine Diskriminierung stattfindet. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit und unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status.
Überdies sollte die Errichtung von Massenunterkünften vermieden werden, da sie ein erhebliches Konfliktpotential enthalten (Seite 14).