Neben fehlenden Wohnungen wird es auch zukünftig soziale Notlagen geben, die eine Notunterbringung erfordern. Daher wird eine Unterbringung von unfreiwillig obdachlosen Menschen in Notunterkünften voraussichtlich noch eine lange Zeit notwendig bleiben.
Bis heute gibt es keine gesetzlich festgelegten Standards, sondern nur eine Reihe von Rechtsprechungen, so dass die Kommunen diese Unterbringung nach eigenem Ermessen der Rechtsprechung umsetzen.
Mit dem nun vorgelegten Leitfaden und den Empfehlungen des BMWSB sollen die Kommunen unterstützt werden, ihre Umsetzung angemessen zu gestalten.
Sie bekommen einen Überblick über die Inhalte. Zudem erhalten Sie Ideen, wie Sie die Umsetzung des Leitfadens bei Ihnen vor Ort unterstützen können
Veranstalter
Ansprechperson
Karlstr. 40
79104 Freiburg